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   LSG Bayern, 20.11.2003 - L 11 AL 428/02   

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https://dejure.org/2003,21060
LSG Bayern, 20.11.2003 - L 11 AL 428/02 (https://dejure.org/2003,21060)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.11.2003 - L 11 AL 428/02 (https://dejure.org/2003,21060)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. November 2003 - L 11 AL 428/02 (https://dejure.org/2003,21060)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lohnsteuerklassenänderung als wesentliche nachteilige Veränderung; Leistungsentgelt als das um die gesetzlichen Entgeltabzüge verminderte Bemessungsentgelt ; Berücksichtigung späterer Änderungen der eingetragenen Lohnsteuerklasse mit Wirkung des Tages, an dem erstmals ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 87/01 R

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppe - Lohnsteuerklassenwechsel - geringeres

    Auszug aus LSG Bayern, 20.11.2003 - L 11 AL 428/02
    Gegen dieses Urteil hat der Kläger Berufung zum Bayer. Landessozialgericht eingelegt und zur Begründung vorgetragen: Das angefochtene Urteil widerspreche der Wertung des BSG im Urteil vom 29.08.2002 - B 11 AL 87/01 R -.

    Dieser Wertungswiderspruch zwischen Einkommensteuerrecht und Arbeitsförderungsrecht kann nach Auffassung des BSG nicht ohne Auswirkungen auf die der Beklagten obliegende Beratungspflicht bleiben (BSG, Urteil vom 29.08.2002 - B 11 AL 87/01 R - SozR 3-4300 § 137 Nr. 3 § 48).

  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 84/00 R

    Arbeitslosenhilfe - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel zwischen

    Auszug aus LSG Bayern, 20.11.2003 - L 11 AL 428/02
    Bei demjenigen Ehegatten, der aktuell kein Arbeitsentgelt erzielt und wegen dieses Ausfalls einen Anspruch auf das gem. § 3 Nr. 2 EStG steuerfreie Alg hat, ist dagegen das vor der Arbeitslosigkeit zuletzt erzielte Arbeitsentgelt für die Prüfung maßgeblich (BSG SozR 1100 § 113 Nr. 3; BSG SozR 3-4300 § 137 Nr. 1, BSG Urteil vom 21.03.2002 - B 7 AL 47/01 R -).
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